Wir sind 100 Jahre alt –

Wie alles began.

Die Geschichte des kath. Hilfswerks St. Godehard begann in der Endphase der Inflation nach dem ersten Weltkrieg. Die Inflation und rasante Geldentwertung führten zu Armut und Elend in der Bevölkerung. Das Geld reichte oft nicht für das Nötigste zum Leben, besondere Ausgaben steigerten die Not ins unbezahlbare. Ein Todesfall in der Familie brachte zur Trauer dann die große Sorge, wie eine würdige Bestattung zu bezahlen sei.
In der Gemeinde St. Godehard mit ihren Tochterkirchen in Ricklingen (St. Augustinus) und Davenstedt (Notkirche) reifte der Gedanke, dass mehr als Trostworte und Gebete erforderlich waren, um zu helfen. Die Gemeindemitglieder haben in Gesprächen und Versammlungen dann beschlossen, eine einfache Satzung zu erarbeiten und das kath. Hilfswerk St. Godehard zu gründen.

Am 15.06.1923 begann das Hilfswerk mit der segensreichen Arbeit um „an Freud und Leid Ihrer Mitglieder teilzuhaben“.

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Wer Mitglied werden wollte, musste Eintrittsgeld zahlen. Die laufenden Kosten wurden im Umlageverfahren aufgebracht – dazu gingen Mitglieder des Hilfswerks von Haus zu Haus und sammelten die notwendige Umlage ein.

Durch die große Arbeitslosigkeit in den Folgejahren hatten junge Familien, denen ein Kind geboren wurde, ebenfalls großen Sorgen. 1925 wurde daher beschlossen, zur Taufe der Kinder von Mitgliedern ein Taufgeschenk zwischen 50 und 100RM zu zahlen.

Die älteste Satzung, die im Original erhalten ist, stammt aus dem Jahr 1931. Darin ist geregelt, wer aufgenommen werden konnte „Mitglieder der St. Godehard Gemeinde und deren Tochterkirchen, die ihre religiösen und kirchlichen Pflichten erfüllen“ und wie hoch das Eintrittsgeld war „Kinder unter 17 Jahre frei, Erwachsene zwischen 6 und 25 RM“.

Die Leistung im Sterbefall: „Ein Sarg, die Gebühren für den Leichenwagen, Totenfrau, Friedhof und kirchliches Begräbnis einschließlich Sterbeamt, 7 Tagesmesse und 4 Wochenmesse“.

1935 wurde durch die damalige nationalsozialistische Regierung die Auflösung des Hilfswerks verlangt – oder der Anschluss an eine Versicherungsgesellschaft ohne religiöse Bezüge.

Nach einigen Verhandlungen wurde erlaubt, die Selbstverwaltung auch zukünftig fortzusetzen. Allerdings musste das Hilfswerk dem Regierungspräsidenten unterstellt werden.
Einige Satzungsänderungen wurden notwendig, um den Erfordernissen der Aufsichtsbehörde Genüge zu tun. (Es musste umbenannt werden in „Hilfswerk Hannover Linden“, und Taufgeschenk wurde „Geburtenbeihilfe“).

Ein Gutachten musste eingeholt werden um die „Lebensfähigkeit“ des Hilfswerks zu bescheinigen.

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Die Satzung trat am 06.05.1935 in Kraft. Die Leistungen im Sterbefall waren nur geringfügig verändert, es ist erwähnt, dass „keine Pflanzendekoration in der Friedhofskapelle“ vorgesehen ist, dafür wurde zusätzlich zu den oben bereits erwähnten Leistungen auch „das Läuten“ bezahlt.
Es wurde ein festgelegter Betrag von 200RM als Sterbegeld eingeführt. Der Betrag für Kinder war (und ist noch) nach Alter gestaffelt. Die oben aufgeführten Leistungen durften den festgelegten Betrag nicht übersteigen. Barauszahlungen des Sterbegeldes waren nicht vorgesehen. Das Eintrittsgeld wurde von 6RM bis 15RM gestaffelt erhoben.
Die laufenden Kosten durften nicht mehr im Umlageverfahren gedeckt werden, es musste ein fester monatlicher Beitrag eingeführt werden, der in Abhängigkeit vom Eintrittsalter gestaffelt war - zwischen 0,20RM und 0,90RM monatlich. Mitglieder bis zum Alter von 50 Jahren zahlten zusätzlich 0,05RM Zuschlag für das Taufgeschenk.

Nach Beendigung des Krieges wurde in einer Generalversammlung am 16.06.1946 der alte Name wieder eingeführt und die Satzung wieder auf den Stand wie vor dem Krieg festgelegt. Das Sterbegeld wurde leicht erhöht (auf 250 RM). Das Hilfswerk ist bis heute durch die Aufsichtsbehörde überwacht und wir müssen regelmäßig ein Gutachten einholen und dem Versicherungsaufsichtsamt vorlegen.

Ab 1952 wurde auf das Eintrittsgeld verzichtet, seit 1963 sind Mitglieder über 80 Jahre beitragsfrei weiterversichert.  Der Beitrag und das Sterbegeld wurde in den Folgejahren mehrfach angehoben auf aktuell 713€ (bei einfacher Absicherung).  In den 60er Jahren wurde das Sterbegeld nicht mehr als Sachleistung erbracht, sondern der vereinbarte Betrag ausgezahlt.

Ab 1967 war es möglich, sich mehrfach zu versichern, zunächst dreifach – aktuell fünffach und damit kann das Sterbegeld auf bis zu 3.565,00 € erhöht werden.

Die aktuelle Satzung wurde 2004 beschlossen und genehmigt. Es können nun alle Menschen, die sich zum christlichen Glauben bekennen, Mitglied im Hilfswerk St. Godehard werden.

Beiträge (monatlich zwischen 0,55 – 5,15€) und Sterbegeld (713€) sind seit 2004 gleich geblieben. Für das Taufgeld wird aktuell kein Beitrag erhoben.

In der jährlichen Mitgliederversammlung wird Rechenschaft abgelegt über die Einnahmen und Ausgaben des Hilfswerks.

Die Arbeit des Vorstandes war von Beginn an – und ist bis heute – eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine geringe Aufwandsentschädigung wird nur der Geschäftsführerin gezahlt. Es gibt keine Kosten für Büros, Dienstwagen oder Aktionäre. Die Beiträge sichern die Beerdigungskosten der aktuell verstorbenen Mitglieder. 

Diese Tradition der gegenseitigen Hilfe ist aktuell so nötig wie vor 100 Jahren.