Wer bezahlt
Warum eine Sterbegeldversicherung?
- Eine würdige Beerdigung ist teuer und zusätzlich zur Trauer sollen sich Ihre Angehörigen nicht um die Kosten sorgen müssen.
- Sollten Sie im Alter auf Unterstützung vom Amt angewiesen sein – zB für die Kosten eines Pflegeheims – müssen zuerst Ihre finanziellen Reserven verbraucht werden. Die Sterbeversicherung ist keine kapitalbildende Versicherung und muss daher auch nicht aufgelöst werden. Das Geld steht Ihren Erben weiterhin zu.
- Ein Todesfall ist unvorhersehbar. Wenn sich die Kinder gerade eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben oder die Familienkasse durch andere notwendige Anschaffungen arg gebeutelt wurde - kommt die Unterstützung durch die Sterbekasse sehr gelegen.
- Ihre Kinder erben das Haus? Da werden sie sich freuen – aber bis eine Immobilie zu Geld wird, gehen einige Monate ins Land. Die Kosten für Ihre Beerdigung fallen viel früher an.
- Falls Sie keine Verwandten (mehr) haben, die Ihre Beerdigung zahlen werden, können Sie das Sterbegeld z.B. einem Beerdigungsunternehmen oder einem Freund abtreten.
Warum das Hilfswerk St. Godehard?
Das Katholische Hilfswerk "St. Godehard" ist eine Sterbekasse, ein kleiner Versicherungsverein im Sinne des § 53 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931.
- Im Hilfswerk St. Godehard zählt die Solidarität – wir sind ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, aus den aktuellen Beiträgen zahlen wir die Versicherungssummen bei Beerdigungen unserer Mitglieder. Die Beiträge der künftig zahlenden Mitglieder sichern die Versicherungssummen bei Beerdigungen der jetzigen Zahler.
- Anders als bei großen Versicherungen werden keine Gewinne an Anteilseigner oder Aktionäre oder Eigentümer abgeführt – Überschüsse sichern die Verträge der aktuellen Mitglieder.
- Es werden keine Gehälter, Abfindungen und Prämien von Ihrem Beitrag bezahlt - der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und bekommt, ebenso wie die Geschäftsführung, eine kleine Aufwandsentschädigung. Es gibt auch keine teuren Bürogebäude und Dienstfahrzeuge.
- Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt schnell und unbürokratisch nach Vorlage der Sterbeurkunde (bei Unfalltod auch dann, wenn die sechs Monate Mindestmitgliedschaft nicht erreicht werden sollten).