Satzung

Hier können Sie die Satzung des kath. Hilfswerks St. Godehard herunterladen.

Beitrag und Beispiel

Der Beitrag Ihrer Sterbeversicherung ist abhängig von Ihrem Lebensalter bei Eintritt. Hier finden Sie in einer Tabelle, welche Beträge bei Eintritt im Jahr 2023 je Geburtsjahr zu zahlen sind.

Ein Beispiel erläutert die Mehrfachversicherung.

Taufgeld

Unter bestimmten Voraussetzungen wird bei der Taufe eines Kindes ein Taufgeld gezahlt. Für das Taufgeld wird (aktuell) kein Beitrag erhoben. Sie können weitere Informationen und ein Beispiel hier herunterladen.

Anmeldung

Um in die Solidargemeinschaft des kath. Hilfswerkes „St. Godehard“ aufgenommen zu werden, sind nur wenige Schritte nötig.

Dann können Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunterladen.

Diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns senden.

Sie können sich auch gern einen Aufnahmeantrag zusenden lassen – schreiben Sie uns dazu bitte eine kurze Mail oder rufen Sie an.

Im Pfarrbüro von St. Godehard können Sie ebenfalls einen Aufnahmeantrag erhalten.

Änderungen

Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen etwas ändert. Wir benötigen Ihre aktuelle Adresse für den Versand der Rechnungen und Ihre aktuelle Kontoverbindung zum Abbuchen des Beitrags.

Änderungen bei Adresse, Mail oder Telefon können Sie uns gern mit dem hier hinterlegten Vordruck zusenden.

Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung oder wenn Sie für mehrere Personen zahlen möchten (oder eben nicht mehr) können Sie hier einen Vordruck dazu herunterladen.

Möchten Sie Ihre Absicherung erhöhen, sich also mehrfach versichern, ist dazu hier ein Vordruck hinterlegt.

Diese Änderungen können wir auch per Mail entgegennehmen.

Lastschriftmandat

Hier finden Sie einen Vordruck, um uns den Einzug der Beiträge per Lastschrift zu gestatten. Sie können auch für mehrere Verträge (z.B. Familienangehörige) zahlen.

Den Vordruck benötigen wir mit Ihrer Unterschrift im Original.

Kündigung

Wir sind eine Versicherung auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, aus den aktuellen Beiträgen zahlen wir die Versicherungssumme bei Beerdigungen unserer Mitglieder.

Die Beiträge der künftig zahlenden Mitglieder sichern die Versicherungssummen bei Beerdigungen der jetzigen Zahler.

Sie können natürlich jederzeit Ihre Mitgliedschaft beenden, aber wir können Ihnen die eingezahlten Beiträge nicht erstatten.

Falls Sie darüber nachdenken, die Mitgliedschaft zu beenden – bitte melden Sie sich bei uns. Wir versuchen gern zu helfen.

Sollten Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie hier einen Vordruck herunterladen.